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Ihr Weg zur Kur oder Reha

Die verschiedenen Kurarten und ihre Beantragung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ambulante Vorsorgeleistungen

Die "Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten" ist die klassische offene oder ambulante Kur und kann alle 3 Jahre bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei dieser Art der Kur können Sie weitgehend den Kurort, den Kurtermin, Ihre Unterbringung und den behandelnden Badearzt bestimmen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90% der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) kann ein pauschaler Zuschuss von bis zu 16,- Euro pro Tag gewährt werden.

Stationäre Rehamaßnahmen

Bei "Stationären Vorsorgeleistungen" oder bei "Stationärer Rehabilitation" in Kliniken oder Sanatorien werden alle Kosten vom Kostenträger übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10,-Euro pro Tag.

Kurmittel im Urlaub

Auch innerhalb der mindestens 3-jährigen Kurpause haben Sie die Möglichkeit, etwas für die Gesundheit zu tun. Es ist erlaubt, dass Sie Heilmittelverordnungen (Rezepte) vom Ihrem behandelnden Hausarzt mitbringen und die verordneten Anwendungen am Urlaubsort in Anspruch nehmen. Sie zahlen lediglich 10 % Eigenanteil und 10,- Euro je Verordnung. Oder Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte zu einem niedergelassenen Badearzt, der Ihnen entsprechende Kurmittel verordnet. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe werden vom Kostenträger nicht übernommen.

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