Ihr Weg zur Kur oder Reha
Die verschiedenen Kurarten und Ihre Beantragung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Ambulante Vorsorgeleistungen
Die "Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten" ist die klassische offene oder ambulante Kur und kann alle 3 Jahre bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei dieser Art der Kur können Sie weitgehend den Kurort, den Kurtermin, Ihre Unterbringung und den behandelnden Badearzt bestimmen. Die Kosten der Behandlung durch den Kurarzt werden von den Krankenkassen voll übernommen. An den Kosten der verordneten Kurmittel beteiligen sich die Kostenträger zu 90 %. Ihre Eigenleistung beträgt 10 % und eine Zuzahlung von 10,- € je Verordnung. Für alle übrigen Kosten (Reise, Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) bewilligen die Krankenkassen in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13,- € pro Tag.
Stationäre Rehamaßnahmen
Bei "Stationären Vorsorgeleistungen" oder bei "Stationärer Rehabilitation" in Kliniken oder Sanatorien werden alle Kosten vom Kostenträger übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag.
Kurmittel im Urlaub
Auch innerhalb der mindestens 3-jährigen Kurpause haben Sie die Möglichkeit, etwas für die Gesundheit zu tun. Es ist erlaubt, Heilmittelverordnungen (Rezepte) vom behandelnden Hausarzt mitzubringen und die verordneten Anwendungen am Urlaubsort in Anspruch zu nehmen. Sie zahlen lediglich 10 % Eigenanteil und 10,- € je Verordnung. Oder Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte zu einem niedergelassenen Badearzt, der Ihnen entsprechende Kurmittel verordnet. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe werden vom Kostenträger nicht übernommen.



