Kurparkordnung
Willkommen im Kurpark Bad Orb
Der Kurpark ist das grüne Herz unserer Kurstadt – ein Ort der Ruhe, Natur und Begegnung. Damit sich alle Gäste wohlfühlen, sorgt eine klare Kurparkordnung für Orientierung und Rücksicht.
Mit klaren, leicht verständlichen Regeln schaffen wir den Rahmen für ein harmonisches Miteinander – damit der Kurpark auch künftig ein Ort bleibt, an dem sich Ruhe suchende Menschen, Familien, Kulturfreunde und Naturgenießer gleichermaßen zuhause fühlen.
Häufige Fragen zur Kurparkordnung
Warum gibt es eine Kurparkordnung?
Der Kurpark ist ein besonderer Ort: Er dient der Erholung, der Begegnung und der Kultur. Gleichzeitig wird er von sehr unterschiedlichen Menschen genutzt – von Ruhe suchenden Gästen über Familien bis hin zu Besucher:innen von Veranstaltungen.
Die Kurparkordnung schafft einen klaren Rahmen, damit dieses Miteinander dauerhaft respektvoll und konfliktfrei funktioniert.
Wer ist für die Kurparkordnung verantwortlich?
Die Bad Orb Kur GmbH ist sowohl Eigentümerin als auch Betreiberin des Kurparks.
Sie trägt damit die Verantwortung für Sicherheit, Ordnung, Pflege und den langfristigen Erhalt des Parks und ist berechtigt, die geltenden Regeln festzulegen und durchzusetzen.
Ist der Kurpark ein Ruheort oder ein Veranstaltungsort?
Beides – und genau das macht seinen besonderen Charakter aus.
Der Kurpark ist ein Ort der Ruhe und Erholung, zugleich aber auch ein kultureller Treffpunkt. Insbesondere der Bereich rund um die Konzerthalle unter den Platanen wird gezielt als Veranstaltungsfläche genutzt.
Gerade deshalb braucht es klare Regeln, damit auch außerhalb von Veranstaltungen ein gutes Miteinander möglich bleibt. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Sind Kinder im Kurpark erlaubt?
Ja. Kinder sind im Kurpark ausdrücklich willkommen.
Die Verantwortung für ihre Sicherheit und ihr Verhalten liegt bei den Eltern oder Begleitpersonen.
Warum dürfen Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter nicht gefahren werden?
Aus Rücksicht auf Fußgänger:innen und zur Vermeidung von Unfällen müssen Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter im Kurpark geschoben werden.
Kleinkinder auf Laufrädern sind ausdrücklich geduldet.
Darf man im Kurpark Musik hören oder musizieren?
Ja – Musik ist erlaubt, sofern sie ausschließlich über Kopfhörer gehört wird.
Das Abspielen von Musik über Lautsprecher oder andere akustische Geräte ist nicht gestattet.
Das Musizieren im Kurpark, etwa durch Straßenmusiker:innen oder spontane Darbietungen, ist nur mit vorheriger Genehmigung der Bad Orb Kur GmbH erlaubt.
So stellen wir sicher, dass musikalische Angebote in das Gesamtkonzept des Kurparks passen und Rücksicht auf andere Besucher:innen genommen wird.
Wie ist das mit Alkohol im Kurpark geregelt?
Der Kurpark ist in erster Linie ein Ort der Erholung, der Begegnung und der Kultur.
Ein maßvoller und unauffälliger Alkoholkonsum, etwa beim Flanieren mit einem Getränk, ist grundsätzlich unproblematisch, solange andere Besucher:innen dadurch nicht gestört werden.
Nicht gestattet ist jedoch missbräuchlicher Alkoholkonsum, insbesondere wenn es zu Lärm, Belästigungen, aggressivem Verhalten oder Verunreinigungen kommt. In solchen Fällen behält sich die Bad Orb Kur GmbH vor, einzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Bei genehmigten Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, bei denen alkoholische Getränke im vorgesehenen Rahmen angeboten werden können.
Warum sind Ballspiele, Grillen oder Picknicken nicht erlaubt?
Der Kurpark ist kein Sport-, Grill- oder Freizeitpark, sondern ein Ort der Erholung und der kulturellen Begegnung.
Für Ballspiele, Picknicks oder gemeinsames Grillen stehen in Bad Orb andere geeignete Flächen zur Verfügung.
Warum legen wir so großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung?
Der Kurpark ist ein gemeinsamer Raum, der von vielen Menschen täglich genutzt wird. Sauberkeit und Ordnung sind entscheidend dafür, dass sich alle wohlfühlen und der Park dauerhaft attraktiv bleibt.
Wir bitten daher darum, Abfälle ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen und Anlagen, Wege sowie Grünflächen respektvoll zu behandeln.
Bei Verunreinigungen oder mutwilligen Beschädigungen behält sich die Bad Orb Kur GmbH vor, einzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Sind Hunde im Kurpark erlaubt?
Ja. Hunde sind willkommen, müssen jedoch an kurzer Leine geführt werden.
Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Kurparkordnung?
Die Einhaltung der Kurparkordnung wird durch Mitarbeitende der Bad Orb Kur GmbH sowie durch einen beauftragten privaten Sicherheitsdienst überwacht.
Dies dient dem Sicherheitsgefühl aller Besucher:innen und der konsequenten Umsetzung der Regeln.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kurparkordnung?
In der Regel werden Besucher:innen zunächst freundlich auf die geltenden Regeln hingewiesen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Haftet die Bad Orb Kur GmbH bei Unfällen im Kurpark?
Die Nutzung und der Aufenthalt im Kurpark erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Besucher:innen sind angehalten, sich umsichtig zu verhalten und Hinweise vor Ort zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst nur eingeschränkt erfolgt und eine vollständige Räumung des Parks nicht gewährleistet werden kann.
Warum wird die Kurparkordnung regelmäßig überprüft?
Der Kurpark entwickelt sich weiter – ebenso wie die Anforderungen an Nutzung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität.
Die Bad Orb Kur GmbH überprüft die Regeln regelmäßig und passt sie bei Bedarf an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Wo finde ich die vollständige Kurparkordnung?
Die vollständige Kurparkordnung ist an den Zugängen zum Kurpark ausgehängt und auf dieser Website einsehbar.
Genießen Sie die Ruhe, die Natur und die besondere Atmosphäre unseres Kurparks – und helfen Sie mit, ihn als Ort der Erholung zu bewahren.
Willkommen im Kurpark Bad Orb
Der Kurpark ist das grüne Herz unserer Kurstadt – ein Ort der Ruhe, Natur und Begegnung. Damit sich alle Gäste wohlfühlen, sorgt eine klare Kurparkordnung für Orientierung und Rücksicht.
Mit klaren, leicht verständlichen Regeln schaffen wir den Rahmen für ein harmonisches Miteinander – damit der Kurpark auch künftig ein Ort bleibt, an dem sich Ruhe suchende Menschen, Familien, Kulturfreunde und Naturgenießer gleichermaßen zuhause fühlen.
Häufige Fragen zur Kurparkordnung
Warum gibt es eine Kurparkordnung?
Der Kurpark ist ein besonderer Ort: Er dient der Erholung, der Begegnung und der Kultur. Gleichzeitig wird er von sehr unterschiedlichen Menschen genutzt – von Ruhe suchenden Gästen über Familien bis hin zu Besucher:innen von Veranstaltungen.
Die Kurparkordnung schafft einen klaren Rahmen, damit dieses Miteinander dauerhaft respektvoll und konfliktfrei funktioniert.
Wer ist für die Kurparkordnung verantwortlich?
Die Bad Orb Kur GmbH ist sowohl Eigentümerin als auch Betreiberin des Kurparks.
Sie trägt damit die Verantwortung für Sicherheit, Ordnung, Pflege und den langfristigen Erhalt des Parks und ist berechtigt, die geltenden Regeln festzulegen und durchzusetzen.
Ist der Kurpark ein Ruheort oder ein Veranstaltungsort?
Beides – und genau das macht seinen besonderen Charakter aus.
Der Kurpark ist ein Ort der Ruhe und Erholung, zugleich aber auch ein kultureller Treffpunkt. Insbesondere der Bereich rund um die Konzerthalle unter den Platanen wird gezielt als Veranstaltungsfläche genutzt.
Gerade deshalb braucht es klare Regeln, damit auch außerhalb von Veranstaltungen ein gutes Miteinander möglich bleibt. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Sind Kinder im Kurpark erlaubt?
Ja. Kinder sind im Kurpark ausdrücklich willkommen.
Die Verantwortung für ihre Sicherheit und ihr Verhalten liegt bei den Eltern oder Begleitpersonen.
Warum dürfen Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter nicht gefahren werden?
Aus Rücksicht auf Fußgänger:innen und zur Vermeidung von Unfällen müssen Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter im Kurpark geschoben werden.
Kleinkinder auf Laufrädern sind ausdrücklich geduldet.
Darf man im Kurpark Musik hören oder musizieren?
Ja – Musik ist erlaubt, sofern sie ausschließlich über Kopfhörer gehört wird.
Das Abspielen von Musik über Lautsprecher oder andere akustische Geräte ist nicht gestattet.
Das Musizieren im Kurpark, etwa durch Straßenmusiker:innen oder spontane Darbietungen, ist nur mit vorheriger Genehmigung der Bad Orb Kur GmbH erlaubt.
So stellen wir sicher, dass musikalische Angebote in das Gesamtkonzept des Kurparks passen und Rücksicht auf andere Besucher:innen genommen wird.
Wie ist das mit Alkohol im Kurpark geregelt?
Der Kurpark ist in erster Linie ein Ort der Erholung, der Begegnung und der Kultur.
Ein maßvoller und unauffälliger Alkoholkonsum, etwa beim Flanieren mit einem Getränk, ist grundsätzlich unproblematisch, solange andere Besucher:innen dadurch nicht gestört werden.
Nicht gestattet ist jedoch missbräuchlicher Alkoholkonsum, insbesondere wenn es zu Lärm, Belästigungen, aggressivem Verhalten oder Verunreinigungen kommt. In solchen Fällen behält sich die Bad Orb Kur GmbH vor, einzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Bei genehmigten Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, bei denen alkoholische Getränke im vorgesehenen Rahmen angeboten werden können.
Warum sind Ballspiele, Grillen oder Picknicken nicht erlaubt?
Der Kurpark ist kein Sport-, Grill- oder Freizeitpark, sondern ein Ort der Erholung und der kulturellen Begegnung.
Für Ballspiele, Picknicks oder gemeinsames Grillen stehen in Bad Orb andere geeignete Flächen zur Verfügung.
Warum legen wir so großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung?
Der Kurpark ist ein gemeinsamer Raum, der von vielen Menschen täglich genutzt wird. Sauberkeit und Ordnung sind entscheidend dafür, dass sich alle wohlfühlen und der Park dauerhaft attraktiv bleibt.
Wir bitten daher darum, Abfälle ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen und Anlagen, Wege sowie Grünflächen respektvoll zu behandeln.
Bei Verunreinigungen oder mutwilligen Beschädigungen behält sich die Bad Orb Kur GmbH vor, einzugreifen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Sind Hunde im Kurpark erlaubt?
Ja. Hunde sind willkommen, müssen jedoch an kurzer Leine geführt werden.
Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Kurparkordnung?
Die Einhaltung der Kurparkordnung wird durch Mitarbeitende der Bad Orb Kur GmbH sowie durch einen beauftragten privaten Sicherheitsdienst überwacht.
Dies dient dem Sicherheitsgefühl aller Besucher:innen und der konsequenten Umsetzung der Regeln.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kurparkordnung?
In der Regel werden Besucher:innen zunächst freundlich auf die geltenden Regeln hingewiesen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Haftet die Bad Orb Kur GmbH bei Unfällen im Kurpark?
Die Nutzung und der Aufenthalt im Kurpark erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Besucher:innen sind angehalten, sich umsichtig zu verhalten und Hinweise vor Ort zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst nur eingeschränkt erfolgt und eine vollständige Räumung des Parks nicht gewährleistet werden kann.
Warum wird die Kurparkordnung regelmäßig überprüft?
Der Kurpark entwickelt sich weiter – ebenso wie die Anforderungen an Nutzung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität.
Die Bad Orb Kur GmbH überprüft die Regeln regelmäßig und passt sie bei Bedarf an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Wo finde ich die vollständige Kurparkordnung?
Die vollständige Kurparkordnung ist an den Zugängen zum Kurpark ausgehängt und auf dieser Website einsehbar.